HONORAR & ABRECHNUNG
Kosten & Abrechnung
Als Psychotherapeutin bin ich nach dem Psychotherapeutengesetz dazu verpflichtet, meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) abzurechnen. Eine Aufstellung der in der Psychotherapie vorkommenden Ziffern finden Sie u.a. hier.
Je nach ihrem Versicherungsverhältnis gibt es vor der Terminvereinbarung einige Dinge zu beachten. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend.
Heilfürsorge
Wenn Sie als Bundeswehrsoldat:in bzw. Bundeswehrmitarbeiter:in tätig und durch die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte informieren Sie sich hierzu für weitere Details vorab bei ihrem zuständigen Truppenarzt.
Heilfürsorge der Polizei
Sind Sie der Bundespolizei angehörig, können Sie ohne weitere Formalitäten Ihre Anfrage stellen. Als Angehöriger der Landespolizei informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Heilfürsorge, ob diese die Behandlung in einer Privatpraxis finanziert.
Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte
Von den privaten Krankenversicherungen werden die Kosten in der Regel übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den entsprechenden Konditionen. Diese können zwischen den privaten Versicherungen sehr unterschiedlich sein und hängen vom abgeschlossenen Tarif ab.
Wenn Sie privat und/oder Beihilfeberechtigt sind, können wir zeitnah einen Termin vereinbaren.
Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten
In der Regel benötigt es dafür die folgenden Schritte:
- Aufsuchen der psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Therapeuten: Einen Termin dazu erhalten Sie über die Telefonnummer der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin-Brandenburg Tel. 116 117. In dieser psychotherapeutischen Sprechstunde wird eine erste Verdachtsdiagnose und der Behandlungsbedarf festgestellt. Sie erhalten das PTV 11 als Nachweis für die Notwendigkeit der Durchführung einer ambulanten Psychotherapie. Sollte der durchführende Therapeut zeitnah keinen Therapieplatz für Sie zur Verfügung haben, kommen Sie zu Schritt 2.
- In der Regel fordern die gesetzlichen Krankenversicherungen eine sogenannte Absagenliste. Hier notieren Sie sämtliche Kontaktversuche zu niedergelassenen Therapeuten, die aktuell und auch in einem medizinisch vertretbaren Wartezeitraum (bis zu 6 Monate) keinen Platz für Sie freihaben. Bitte halten Sie vorab Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse hierzu, um die Details dieser Absagenliste in Erfahrung zu bringen.
Gemeinsam mit dem PTV 11 und der Absagenliste können Sie dann gerne Kontakt zu mir per E-Mail aufnehmen, um dann die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Sollten Sie hierzu vorab Fragen haben, schreiben Sie mir einfach eine E-Mail. Sobald eine Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt, können wir einen Termin vereinbaren. Davor ist dies nur auf Selbstzahlerbasis möglich.
Selbstzahlerleistungen
Psychotherapie
Natürlich kann eine Psychotherapie auch aus Selbstzahlerbasis erfolgen. Dies kann in manchen Lebenssituationen eine sinnvolle Entscheidung sein, z.B. wenn eine besondere Vertraulichkeit notwendig ist. Die Abrechnung erfolgt auch hier gemäß der aktuellen GOÄ/GOP-Empfehlungen.
Beratung & Coaching
Nicht immer ist eine Psychotherapie indiziert, wenn Herausforderungen und Veränderungswünsche im Alltag bestehen. In meiner Privatpraxis für Psychotherapie biete ich ebenfalls Coaching und beratende Gespräche an. Es ist ausdrücklich keine Heilbehandlung und wird als Selbstzahlerleistung in Anlehnung an die GOÄ/GOP abgerechnet

